„Freundschaftsspiel“ endete vor dem Amtsgericht

schiedsrichterWas eigentlich im August 2014 friedlich und harmonisch als Freundschaftsspiel zweier Herrenmannschaften unterer Spielklasse geplant war, endete nun nach einem Jahr mit einem Schuldspruch vor dem Amtsgericht Goslar. Der Richter verurteilte nach einer hochinteressanten Sitzung einen 35-jährigen Fußballspieler wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro Strafe.

Aus eigenem Interesse wohnte der Vorsitzende des Schiedsrichterausschusses des NFV Kreises Nordharz, Joachim Ren, dieser äußerst spannenden Verhandlung bei.
Doch von Anfang an: Im Verlauf einer hitzig geführten (Freundschafts-)Partie wurde in der 65. Spielminute das Opfer von seinem Gegenspieler durch eine taktisches Foul – ziehen am Trikot – festgehalten, woraufhin sich dieser umdrehte.

Dann habe sein Gegenspieler mit der flachen Hand zugeschlagen. „Der Spieler hat nach dem Schwinger quer in der Luft gehangen“, sagte ein Polizeibeamter aus, der zufällig dem Geschehen beiwohnte. Das Opfer im Gerichtssaal: „Ich dachte erst, mein Trommelfell sei kaputt“. Nachdem der Getroffene zunächst benommen auf dem Spielfeld liegen geblieben war und dann von seinen Mannschaftskameraden behandelt wurde.

Der Schiedsrichter zeigte dem 35–jährigen Fußballspieler für diesen Schlag die rote Karte, und brach anschließend das Spiel ab. Das Opfer habe sich daraufhin von einem Mitspieler in ein Krankenhaus fahren lassen, wo ein Schädel-Hirn-Trauma sowie eine schmerzhafte Schwellung am Ohr attestiert worden sei.

Ebenso hitzig ging es nun im Gerichtssaal des Amtsgerichts Goslar weiter. In ihren richterlichen Vernehmungen stellten der angeklagte Spieler und seine komplette Zeugenmannschaft die Abläufe auf dem Sportplatz nahezu völlig anders dar, als es in der Anklage lautete. Der Verteidiger des Angeklagten: „Während eines Fußballspiels sind Rempeleien und leichte Körperverletzungen doch an der Tagesordnung“. Selbst während der Vernehmung musste der Richter eingreifen und die Zeugen auf dessen Wahrheitspflicht ihrer Aussage hinweisen. Auch eine uneidliche Falschaussage kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten geahndet werden.

So behaupte u.a. ein Zeuge, dass sich das Opfer nach Spielschluss noch in einem sehr guten gesundheitlichen Zustand befand, da er auf der Spielerbank eine Flache Bier in der Hand hatte. Auf Frage des Richters an den Geschädigten sagte dieser wörtlich aus: „Ich trinke keinen Alkohol und ich rauche auch nicht“. Alle Zeugen wollen nach dem taktischen Foul – Trikot zerren – gesehen haben, dass der Gegenspieler sich umgedreht und den Angeklagten in die Beine getreten habe. Ferner habe der Geschädigte den Angeklagten auf das übelste beleidigt, was jedoch der Schiedsrichter in unmittelbarer Nähe des Geschehens nicht gehört hat.

Nach der schwierigen Beweisaufnahme und Anhörung sämtlicher Beteiligter beantragte die Staatsanwältin eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen a 50,– € wegen erwiesener Körperverletzung gegen den Angeklagten.

In seiner Urteilsbegründung teilte der Richter mit, dass er stark an den wie abgesprochenen wirkenden Zeugenaussagen zweifeln würde, die allesamt das Opfer derart verunglimpfen, dass er sogar eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft wegen uneidlicher Falschaussage gegen einige Zeugen prüfen werde. Neben der empfindlichen Geldstrafe wies der Richter den Angeklagten mit den Worten: „Sie haben sich höchst unsportlich verhalten, und das in einem Freundschaftsspiel, in dem es um nichts geht“ zu recht.

Der Nordharzer Schiedsrichterchef Ren begrüßte das Urteil. Ren weiter: „Hier wurde mehr als deutlich aufgezeigt, dass der Fußballplatz kein rechtsfreier Raum ist. Tätlichkeiten sind kein Kavaliersdelikt, und sollten auch vor den Sportgerichten entsprechend geahndet werden. Die Höhe der Geldstrafe hat auch mich sehr überrascht. Wie heißt es im Volksmund doch so treffend: “Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. „Ergänzend noch ist es mehr als peinlich, wenn sowohl der Angeklagte, als auch der Geschädigte und die neutralen Zeugen – Schiedsrichter und Polizeibeamter – eine ziemlich übereinstimmende Version des Ablaufs schildern, und dann die Zeugen(!) des Angeklagten die Geschehnisse vollkommen anders aussagen. Negativ anzumerken ist, dass das Sportgericht des Kreises Harz hier nicht tätig wurde.

Eine Verfolgung durch das Sportgericht des Kreises Nordharz war nicht zulässig, da der Angeklagte in dem Verfahren aus dem Nachbarkreis Harz stammt“, endet Joachim Ren.

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