Zu den einzelnen Seiten der Ausschüsse:
Der Kreisspielausschuss ist zuständig für die Durchführung des Spielbetriebes auf Kreisebene nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung und Ordnungen.
Er betreut die Kreisauswahlmannschaften.
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Der Kreisschiedsrichterausschuss leitet das Schiedsrichterwesen nach den Bestimmungen der Schiedsrichterordnung.
Zur Seite Schiedsrichterausschuss
Der Kreisjugendausschuss obliegt die fußballspezifische Jugendarbeit und die Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen. Er arbeitet zu diesem Zweck mit Schulbehörde und Schulen zusammen.
Zur Seite Jugendausschuss
Der Ausschuss für Qualifizierung obliegt die Erarbeitung und Entwicklung der Lehrprogramme und der Lehrinhalte der Lehrarbeit des Kreises nach den Bestimmungen der Lehrordnung. Er ist verantwortlich für die Aufstellung und die Durchführung des Lehrgangsplanes in Zusammenarbeit mit den anderen Ausschüssen. Er hat ferner die Aufgabe, sportartübergreifende, fachliche und spezielle Angebote, besonders im präventiven Gesundheitsbereich, zu konzipieren sowie deren Umsetzung in den Vereinen zu fördern. Zur Seite Lehrausschuss
Der Frauenausschuss ist zuständig für die Durchführung des Spielbetriebes auf Kreisebene nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung und Ordnungen.
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Zur Seite Referat Medienarbeit
Das Sportgericht des Kreises übt die Kreisgerichtsbarkeit nach den Bestimmungen der Rechts- und Verfahrensordnung aus. Das Sportgericht ist für alle Rechtsangelegenheiten zuständig, die sich aus der Mitgliedschaft zum Verband oder aus der Satzung und den Ordnungen ergeben, soweit nicht in den Ordnungen einzelnen Ausschüssen die Ausübung von Rechtsbefugnissen übertragen worden ist.
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